Zusätzlich zur privaten Absicherung ist auch eine betriebliche Absicherung sinnvoll. In welchem Umfang, das hängt von der Art des Unternehmens ab. Lassen Sie sich dazu vor Beginn der Selbstständigkeit umfassend beraten.
Abhängig von der Art des Unternehmens sind folgende betriebliche Absicherungen empfehlenswert:
Betriebliche Berufsunfähigkeitsabsicherung (biometric underwriting)
Die betriebliche Berufsunfähigkeitsabsicherung (bBU) bietet Unternehmen die Möglichkeit, den eigenen Mitarbeitern eine kostengünstige Form der Arbeitskraftabsicherung ohne umfassende Gesundheitsfragen anzubieten. Diese Form tangiert das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), im Gegensatz zur Betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung nicht und somit liegt hier keine Arbeitgeberhaftung vor.
Gruppenunfallversicherung für Mitarbeiter
Die betriebliche Unfallversicherung bietet gute Möglichkeiten für Arbeitgeber, ihren Arbeitnehmern einen günstigen Unfallabsicherungsschutz (beruflich und privat) mit attraktiven Leistungen zu bieten. Nach einem Unfall kommt es in der Regel zu erheblichen finanziellen Belastungen. Ein Beispiel könnte ein Umzug in eine behindertengerechte Wohnung oder ein barrierefreier Umbau der bestehenden Wohnung notwendig werden. Auch teure Hilfsmittel, die nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, können ein tiefes Loch in die Haushaltsasse reißen. Durch diese Versicherungsform werden die finanziellen Folgen nach einem Unfall deutlich gemildert.
Alles ist sinnvoll, aber nicht alles macht Sinn.
Bei der richtigen Auswahl beraten wir Sie gerne.
Hinterbliebenenversorgung
Wenn ein Mitarbeiter verstirbt entstehen oftmals ungeahnte finanzielle Nachteile für den hinterbliebenen Partner oder die Familie. Damit diese Folgen abgemildert werden, ist der Abschluss einer Hinterbliebenenversorgung ein wichtiger Schritt für Ihre Mitarbeiter.
Keyman-Police – Versorgung von Schlüsselpersonen
Ihr wichtigster Mitarbeiter fällt aus. Sorgen Sie für einen finanziellen Spielraum, der Ihnen hilft, die Zeit bis zur Rückkehr bzw. bis zur Einstellung eines neuen Mitarbeiters zu überbrücken.
Betriebsunterbrechungspolice gekoppelt an die Gesundheit des Chefs
Eine Betriebsunterbrechungspolice übernimmt bei Unfall oder Krankheit des Unternehmers die Betriebskosten und ermöglicht so eine ungestörte Genesung.
Lohnfortzahlung Geschäftsführer/Vorstand
In den meisten Fällen besteht für Geschäftsführer und Vorstände keine Lohnfortzahlung bei Krankheit- und Unfall, es sei denn es wurde eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, die aus dem privaten Vermögen bezahlt wird.
Die Lohnfortzahlung für Geschäftsführer/Vorstand bietet folgenden Vorteile:
Weitere Zusatzversicherungen
Es gibt noch weitere Absicherungsmöglichkeiten im Bereich der biometrischen Risiken.
U1 Lohnfortzahlung (für KMU bis 30 Mitarbeiter)
Kleine und mittlere Unternehmen bis 30 Mitarbeiter zahlen eine Pflichtumlage in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Damit werden im Krankheitsfall 40% bis 80% der Lohnkosten übernommen. Durch die gezielte Wahl des Leistungssatzes können Beitragssätze eingespart werden.