Eine individuelle Versorgungsordnung stellt die Rechtssicherheit in Ihrem Unternehmen sicher. In diesem Dokument werden alle Dinge, die die

in Ihrem Unternehmen betreffen, geregelt.

Eine Versorgungsordnung muss zwingend alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichbehandeln. Es darf weder eine Bevorzugung noch eine Benachteiligung einzelner Mitarbeiter/-innen stattfinden. Natürlich können Sie als Unternehmen unterschiedliche Regelungen für unterschiedliche Gruppen einführen. Allerdings muss innerhalb jeder einzelnen Gruppe eine einheitliche Regelung getroffen werden.

In unserer langjährigen Praxis mussten wir erkennen, dass dieser Umstand den meisten Unternehmen und zuständigen Abteilungen nicht bekannt ist und auch niemals kommuniziert wurde. Damit Ihre Versorgungsordnung der aktuellen Rechtsprechung standhält, arbeiten wir mit spezialisierten Anwaltskanzleien und Rentenberatern zusammen.

Die Inhalte einer Versorgungsordnung können unterschiedlich und individuell gestaltet werden. Es werden die allgemeinen und speziellen Spielregeln sowie die für die Abwicklung der betrieblichen Altersvorsorge im Unternehmen notwendigen Abläufe festgelegt. Somit sollte die Erstellung einer schriftlich verfassten Versorgungsordnung für jedes Unternehmen obligatorisch sein.

Durch die Übergabe der Versorgungsordnung an alle Mitarbeiter/-innen sind diese darüber informiert, welche Vorgaben das Unternehmen im Bereich des betrieblichen Versorgungssystems macht. Mit diesem Vorgang verringert der Arbeitgeber seine Haftung und schafft Transparenz aufseiten seiner Mitarbeiter/-innen. Bei eventuellen rechtlichen Auseinandersetzungen kann das Unternehmen auf die Versorgungsordnung verweisen, denn so hat das Unternehmen die Möglichkeit einer klaren Beweisführung.

Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Erstellung einer Versorgungsordnung ist, dass diese NUR von einem Rechtsdienstleister (Fachanwalt oder bAV-Rentenberater) erstellt werden sollte. Nur so wird eine Versorgungsordnung zu einem rechtssicheren Dokument, das der geltenden Rechtsprechung entspricht.

Gern wird den Unternehmen eine sogenannte Musterversorgungsordnung übergeben. Von der Nutzung dieser Vorlage raten wir Ihnen dringend ab, da diese in den meisten Fällen leider unzutreffend bzw. unzureichend formuliert ist und im schlimmsten Fall Ihrem Unternehmen mehr Schaden als Nutzen bringt.

Jeder Arbeitgeber ohne rechtssichere Versorgungsordnung handelt grob fahrlässig!

Dirk Walber – Geschäftsführer Optimal plus X GmbH