In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gibt es die folgenden versicherungsgebundenen Durchführungswege:

  • Direktversicherung

  • Pensionskasse

  • Pensionsfonds

  • Rückgedeckte Unterstützungskasse

  • Rückgedeckte Pensionszusage

In unserer täglichen Praxis hat sich gezeigt, dass es für kleinere Unternehmen eine gute Möglichkeit ist, den Durchführungsweg der Direktversicherung zu beschreiten. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung an einen Versicherer auszulagern hat den Vorteil, dass der Verwaltungsaufwand gering gehalten wird.

Allerdings befreit dies das Unternehmen nicht von der „Erfüllungshaftung“ (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG) gegenüber seinen Mitarbeitern. Somit ist eine individuelle Beratung durch eine unabhängige Unternehmensberatung wie Optimal plus X sehr wichtig. Denn nur durch einen unabhängigen Berater kann der richtige Versicherer und der passende Tarif gefunden werden.

Wir, die Optimal plus X GmbH, beschreiten einen speziellen Weg, den wir mit großem Erfolg in der täglichen Praxis umsetzen. Bevor wir eine Empfehlung zu einem Versicherer und einem Tarif aussprechen, führen wir intensive Gespräche mit der Unternehmensführung. Erst nachdem alle Ziele und aktuellen Herausforderungen des Unternehmens ermittelt sind, beginnen wir mit einer umfassenden Prüfung der infrage kommenden Versicherer und des richtigen Tarifs.

Wichtige Faktoren unserer Prüfung sind die Kostenstruktur, das Bedingungswerk und die Kapitalstärke eines Versicherers. Erst im Anschluss sprechen wir unsere Empfehlung aus, die in einem individuellen Gesamtkonzept zusammengestellt wird.

Nachdem wir Ihnen das Gesamtkonzept vorgestellt und erläutert haben, ist der nächste wichtige Schritt die Erstellung einer Versorgungsordnung.

Unsere Empfehlung

Der Fokus sollte auf sogenannten Netto-Policen liegen. Dies gilt sowohl für die Neueinrichtung eines Versorgungswerkes als auch für die Neuordnung/Sanierung bestehender Versorgungswerke. Hierdurch kann das Thema Arbeitgeberhaftung deutlich minimiert werden und das Ansehen des Unternehmens bei den Mitarbeitern deutlich gesteigert werden.

Die folgenden Punkte sprechen für eine Einführung von Netto-Policen in Ihrem Unternehmen:

  • Nettoprodukte sind vollständig frei von vertrieblichen Abschlusskosten und laufenden Provisionen.

  • Ohne Provision verursachen die Produkte weniger Kosten und können von Anfang an eine höhere Rendite erwirtschaften oder einen günstigeren Beitrag darstellen.

  • Sie ermöglichen eine unabhängige und transparente Beratung.

  • Die Vergütung des Beraters erfolgt durch ein individuell vereinbartes Honorar mit dem Unternehmen.

Falls diese Thematik nicht zu Ihrer Unternehmensphilosophie passt oder andere Punkte dagegensprechen, sollte die Einführung von Gruppenverträgen besprochen werden. Diese verfügen über reduzierte Abschluss- und Vertriebskosten und sind nicht mit solch hohen Kosten belastet wie einzelne Bruttotarife. Auch innerhalb von Gruppentarifen gibt es einen gewissen Spielraum, um kostenreduziert zu arbeiten.

Auch wenn eine Versicherungslösung auf den ersten Blick einfach erscheint, können hier Dinge übersehen werden und schwerwiegende Fehler entstehen.

Peter Hoffmann – Geschäftsführer der H + P Kanzlei für Rentenberatung