Überprüfung

Als Unternehmer haben Sie sich im Vorfeld eingehende Gedanken dazu gemacht, warum ein Versorgungswerk im Unternehmen Sinn macht und welchen Zweck es erfüllen soll. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, ein Versorgungswerk regelmäßig zu überprüfen, um festzustellen, ob es immer noch zur Erreichung der Unternehmensziele dienlich ist oder angepasst werden muss.

Weitere wichtige Faktoren, die eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung nötig machen könnten, sind:

  • Gesetzliche Änderungen/Anpassungen

  • Aktuelle Rechtsprechung

  • Neue Unternehmensziele

  • Neue Unternehmensherausforderungen

  • Anhaltende Niedrigzinsphase

  • Änderung der Mitarbeiterbedürfnisse
  • u.v.m.

Alle diese Faktoren bedürfen bei bestehenden Versorgungswerken einer regelmäßigen Überprüfung und ggf. Anpassung und sollten bei der Einrichtung eines neuen Versorgungswerkes unbedingt berücksichtigt werden.

Ohne eine eingehende Überprüfung und Anpassung entspricht ein großer Teil der bestehenden betrieblichen Versorgungswerke nicht mehr den heutigen gesetzlichen Vorgaben, was im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Sanierung

Wenn nach einer eingehenden Überprüfung festgestellt wurde, dass Handlungsbedarf vorliegt, sollte über die verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten gesprochen werden.

Insbesondere bei Pensionszusagen kommt es immer wieder zu einer Unterfinanzierung, die letzten Endes zu einer nicht erfüllbaren Zusage und Liquiditätsengpassen im Unternehmen führen kann. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum es hierzu kommen kann. Ein Grund ist z.B., dass durch die aktuelle Zinsschmelze die handelsbilanziellen Rückstellungen stark ansteigen und bereits bei 50–70% über den steuerwirksamen Rückstellungen liegen.

Da in diesem Punkt in den nächsten Jahren keine Veränderungen zu erwarten sind, wird sich dieses Problem weiter vergrößern. Es müssen folglich Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, um diese Spirale zu stoppen.

Auch die Pensionskassen haben unter der andauernden Niedrigzinsphase zu leiden und mussten bereits mit einer Reduzierung der Garantieverzinsung gegensteuern. Wichtig ist herauszufinden, welche Auswirkungen diese Reduzierung auf die in den Unternehmen bestehenden Zusagen hat.

Gerade Unternehmen mit versicherungsgebundenen Versorgungswerken sind hiervon stark betroffen. Hieraus resultierend nimmt das Thema „Einstandspflicht des Arbeitgebers“ (§ 1 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG) deutlich an Fahrt auf.

Dass Versicherer und Pensionskassen ihre garantierten Leistungen reduzieren bzw. ganz streichen dürfen, ist den allerwenigsten Menschen bekannt. Grundlage ist das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), insbesondere § 314.

Wie genau ein Lösungsansatz für das Unternehmen aussehen kann, muss individuell ermittelt werden. Ein betriebliches Versorgungswerk wird häufig auf die betriebliche Altersversorgung reduziert, dabei zählen noch weitere wichtige Themen hierzu:

  • Betriebliche Altersversorgung (bAV)

  • Zeitwertkonten (ZWK)
  • Betriebliche Krankenversicherung (bKV)
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (bGM)

  • Betriebliche Absicherungen
  • Social Benefits (SB)
  • Lohnkostenoptimierung (LoKo)
  • Social Media Recruitment (SMR)

In unserem „Strategiekompass für Unternehmen“ haben wir alle diese Themen zusammengeführt, um ein individuelles, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Versorgungskonzept erstellen zu können.

Wir stehen den Unternehmen in allen oben aufgeführten Fällen mit individuellen, maßgeschneiderten Lösungen zur Seite. Nach einer eingehenden Prüfung des Ist-Zustandes des Versorgungswerkes erarbeiten wir zusammen mit der Unternehmensführung eine Entscheidung, welcher Weg beschritten wird.

Wir als neutrales Beratungshaus agieren vollkommen losgelöst von Abschlussinteressen und werden lediglich für unsere Beratungsleistungen bezahlt. Das gilt vor allem bei der Findung des richtigen Durchführungsweges und/oder Versorgungswerkes.

Der einzige Vorteil den viele Arbeitgeber haben, ist der, dass die Mitarbeiter noch weniger Ahnung im Bereich der bAV haben. Sonst hätte die Vielzahl der Arbeitgeber massive betriebswirtschaftliche und rechtliche Probleme.