Bei der Pensionszusage (Direktzusage) gibt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Versprechen auf eine Versorgungszusage. Diese kann auf Alters-, Berufsunfähigkeit- oder Hinterbliebenen­versorgung zugesagt werden. Zur Ausgestaltung und Finanzierung dieser Versorgungszusage können unterschiedliche Möglichkeiten genutzt werden. Besonders gut eignet sich dieser Durchführungsweg zur individuellen Versorgung von Führungskräften und Gesellschafter-Geschäftsführern.

Einrichtung

Eine Pensionszusage kann Arbeitgeber-finanziert sein, per Entgeltumwandlung erfolgen oder aus einer Kombination von beiden bestehen. Optimal plus X berücksichtigt alle Ihre Vorgaben – im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen – in der zukünftigen Pensionszusage. Bei der richtigen Ausgestaltung einer Pensionszusage kann ein steuerlicher Aspekt genutzt werden, der sich bei der Ausfinanzierung dieser Zusagen positiv unterstützend auswirken wird. Unsere Steuer- und Rechtsdienstleister stehen uns die ganze Zeit begleitend zur Seite und sorgen für Ihre größtmögliche Rechtssicherheit.

Allerdings sind der Pensionszusage klare Grenzen und Vorgaben durch § 6a EstG. gesetzt, die es unbedingt zu beachten gilt. Zudem weist die Pensionszusage gegenüber den vier anderen Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse einige Alleinstellungsmerkmale auf, die in einem persönlichen Gespräch erläutert werden sollten. Da hier Geld direkt aus dem Trägerunternehmen an die (zukünftigen) Pensionäre fließen soll, kann dieser Vorgang ohne zwischengeschalteten eigenständigen Versorgungsträger (Versicherer) stattfinden.

Wir begleiten Sie bei der Konzeptionierung, Implementierung und im Anschluss in der begleitenden Verwaltung dieser Pensionszusagen und stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Überprüfung

Viele Unternehmen kennen das Problem einer Unterdeckung von Pensionszusagen. Da Pensionszusagen zunehmend in den Fokus der Finanzbehörden geraten, sollten Unternehmen dringend ihre Pensionszusagen überprüfen lassen.

Die anhaltende Zinsniedrigphase sorgt seit einigen Jahren zu einer starken Verunsicherung an den Finanzmärkten und somit auch bei den Unternehmen, die Pensionsverpflichtungen (Direktzusagen/Pensionszusagen) in ihren Handelsbilanzen schlummern haben.

Der weiterhin sinkende Abzinsungssatz, der zur Ermittlung des Erfüllungsbetrages einer Pensionsverpflichtung in der Handelsbilanz dient, macht die Sache für Unternehmen immer schwieriger (§ 253 Abs. 2 HGB). Diese Verpflichtungen werden sich in einem kurz- bis mittelfristigen Zeitrahmen weiterhin erhöhen. Der Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung der Unternehmen ist somit nur sehr schwer steuerbar. Und zu guter Letzt ist nach Basel III eine negative Auswirkung auf das Eigenkapital und auf die gewinnabhängigen Vergütungen der Unternehmen abzusehen.

Gerade Unternehmen, bei denen die Übergabe an einen Nachfolger (innerhalb der Familie) oder ein Unternehmensverkauf (an einen Dritten) ansteht, sollten diese Pensionsverpflichtungen im Vorfeld überprüfen lassen, bevor die Übergabe an den tatsächlichen Zahlen scheitert.

Fazit: Da es in der Vergangenheit immer wieder zu Anpassungen und sogar gravierenden Eingriffen in die bAV-Rechtsprechung kam, ist die Überprüfung der bestehenden bAV-Zusagen eine dringende Notwendigkeit geworden.

Auslagerung und Sanierung

Die Auslagerung oder Sanierung von Pensionszusagen kann unterschiedliche Gründe haben:

  • Ausfinanzierung der bestehenden Pensionszusagen
  • Verkauf des Unternehmens an einen Dritten
  • Nachfolgeplanung: Unternehmensübergabe innerhalb der Familie
  • Verbesserung der Eigenkapitalquote bzw. Solvabilität
  • BASEL II und BASEL III (CRR und CRD IV)
  • Sicherung der Versorgung des Unternehmers

Es gibt die unterschiedlichsten Möglichkeiten, eine Pensionszusage zu sanieren oder auszulagern. Hierbei kommt es auf die Betrachtung und Analyse der bestehenden Situation an, um aus den verschiedenen Optionen die bestmögliche Lösung zu erarbeiten, die im optimalsten Falle noch Ihre Liquidität schont. Ganz wichtig ist es hierbei, über den Tellerrand hinaus zu schauen, denn nicht immer ist die naheliegendste Möglichkeit auch die Beste.
Wir stehen den Unternehmen in allen oben aufgeführten Fällen mit individuellen, maßgeschneiderten Lösungen zur Seite. Nach einer eingehenden Prüfung des Ist-Zustandes der betreffenden Pensionszusage erarbeiten wir zusammen mit der Unternehmensführung eine Entscheidung, welcher Weg eingeschlagen wird.
Bei einer Sanierung gibt es im Unterschied zur häufig vorherrschenden Meinung, dass ein „Verzicht“ immer der beste und einfachste Weg ist, noch einige weitere Möglichkeiten, die es im Vorfeld zu beleuchten gilt.
Wir als neutrales Beratungshaus agieren vollkommen losgelöst von Abschlussinteressen und werden lediglich für unsere Beratungsleistungen bezahlt. Somit gewährleisten wir Ihnen eine unabhängige, qualifizierte und neutrale Beratung.

Pensionszusagen

Die Bilanzberührung der Pensionszusage kann ein no-go sein. Bei richtiger Ausgestaltung muss dies aber kein Nachteil sein.

Ron Andres – Geschäftsführer der Optimal plus X GmbH